Allgemeine Informationen


Freie Kaminkehrer Wahl


Das Schornsteinfegermonopol ist seit 2008 in Deutschland gelockert. Ab 2013 dürfen nicht nur Kaminkehrer aus der EU, sondern auch deutsche Kaminkehrer in ganz Deutschland ihre Dienstleistungen anbieten. Verbraucher können nun ihren Kaminkehrer frei wählen und sind nicht mehr an den zuständigen Bezirkskaminkehrer gebunden.

Welche Arbeiten betrifft die freie Kaminkehrer Wahl?

Allerdings dürfen nicht alle Aufgaben, die vom Kaminkehrer übernommen werden, nun an einen freien Kaminkehrer übertragen werden. Nach wie vor bleibt ein Teil der Aufgaben beim Bezirkkaminkehrer. Zu diesen Aufgaben gehört zum Beispiel die Inbetriebnahme neuer Feuerstätten und die Feuerstättenschau, die zwei Mal innerhalb von sieben Jahren, also alle dreieinhalb Jahre, stattfinden muss.