Effizenz.Check für Gasheizungen nach EnSimiMaV


Der Effizienz.Check für Gasheizungen ist eine wichtige Maßnahme, die seit dem 1. Oktober 2022 in Deutschland verpflichtend ist. Ziel dieser Überprüfung ist es, den Erdgasverbrauch zu senken und die Effizienz von Gasheizungen zu optimieren.

Hier sind einige wichtige Informationen zum Effizienz.Check:

Warum wurde der Effizienz.Check eingeführt?

– Regelmäßige Wartungen und Überprüfungen tragen dazu bei, dass Heizungsanlagen effizient und sicher arbeiten.
– Dennoch kommt es vor, dass Einstellungen verändert werden oder lange keine Wartung durchgeführt wurde.
– Der flächendeckende Effizienz.Check soll Einsparmöglichkeiten aufzeigen und Optimierungsmaßnahmen ermöglichen.

Was bedeutet das für Hausbesitzer?

– Innerhalb von 2 Jahren müssen Besitzer einer Gasheizung eine Heizungsprüfung nach § 2 EnSimiMaV durchführen lassen.
– Schornsteinfeger*innen übernehmen diese Prüfung.

Was wird im Rahmen des Effizienz.Checks geprüft?

– Technische Betriebsparameter der Anlage werden überprüft:
– Sind z. B. Sommer- und Nachtabschaltung aktiviert?
– Können Heizgrenztemperatur, Vorlauf- und Warmwassertemperatur abgesenkt werden?
– Sind Leitungsrohre und Armaturen in unbeheizten Räumen gedämmt?
– Verfügt die Anlage über eine effiziente Heizungspumpe?
– Wurde bereits ein hydraulischer Abgleich durchgeführt?

Kosten und Bericht nach dem Effizienz.Check:

– Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und den Gegebenheiten vor Ort.
– Nach dem Check erhalten Sie einen schriftlichen Bericht mit Optimierungsempfehlungen.

Was passiert nach dem „Effizienz.Check“?

Sie erhalten einen schriftlichen Bericht mit dem Ergebnis des „Effizienz.Checks“. Der Bericht führt Optimierungsbedarfe auf und weist auf entsprechende Maßnahmen hin: Gibt es Einstellungen, die verändert bzw. angepasst werden müssen? Sind Rohrleitungen zu dämmen? Sollte ein hydraulischer Abgleich gemacht werden? Ist die Heizungspumpe auszutauschen?

Wichtig: Als Besitzer sind Sie nach EnSimiMaV dazu verpflichtet, die im Bericht aufgeführten Optimierungsmaßnahmen bis zum 30. September 2024 durchführen lassen. Da es sich um eine Instandhaltungsmaßnahme handelt, trägt hierfür der Eigentümer bzw. der Vermieter grundsätzlich die Kosten.

Droht eine Strafe?

Laut Bundesregierung soll ein Verstoß gegen Vorschriften mit einem Höchstbetrag von 5.000 Euro geahndet werden (GEG ab 2024). Die Heizungsüberprüfung einer Heizungsanlage muss erfolgen – und das auch rechtzeitig.

Als Ihr Schornsteinfegerbetrieb und Energieberater bieten wir Ihnen den EffizienzCheck kostengünstig an.


Die Durchführung erfolgt bei unseren Kunden im Rahmen der bereits beauftragten und gesetzlich vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten.
Das heißt für Sie, Sie müssen keinen zusätzlichen Termin mit uns vereinbaren.

Bei Interesse füllen Sie das Online-Formular einfach und bequem aus.