Lüftungskonzepte


Moderne, energieeffiziente Gebäude werden möglichst luftdicht ausgeführt. Dies betrifft sowohl Neubauten, als auch Sanierungen. In der DIN 1946-6 ist die Planung und der Nachweis von Lüftungskonzepte geregelt. Somit wird das Objekt vor Schäden durch Feuchte (Schimmel) geschützt.

Ein Lüftungskonzept wird verlangt bei:

  • Neubauten
  • Einfamilienhäuser, bei denen mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird
  • Sanierungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern, bei denen mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden

Im Lüftungskonzept wird in der ersten Stufe zuerst die Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme ermittelt. Erst, wenn bei dieser Berechnung die Notwendigkeit festgestellt wird, wird ein komplettes Lüftungskonzept erstellt.

Wir erstellen gerne diese Konzepte für Sie!

Hintergrundinformationen

Gebäude müssen nach den aktuellen Vorschriften der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) eine hohe Energieeffizienz aufweisen. Um dies erreichen zu können, gibt es mehrere Voraussetzungen. Eine davon ist eine möglichst luftdichte Gebäudehülle. Wie Sie Ihr Gebäude im Bezug auf die Luftdichte seiner Hülle untersuchen können, erfahren Sie mit der Durchführung einer Blower-Door-Messung.

Bei der Benutzung eines Gebäudes entstehen Feuchtigkeits- und Schadstoffmengen, die mit Hilfe der richtigen Lüftung nach draußen gelangen sollen. Damit das gelingt müssen die einzenen Räume kontrolliert gelüftet werden.

Die Anforderungen an einen ausreichenden Luftaustausch und die verschiedenen Arten der Lüftung sind in der DIN 1946-6 formuliert. Die Norm fordert den Nachweis für vier Lüftungsstufen, die bei unterschiedlichen Nutzungsbedingungen einen ausreichenden Luftwechsel sicherstellen.