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FÖRDERMITTELBERATUNG
Um Ihnen die Sanierung etwas leichter zu machen, bietet die KfW (staatl. Förderbank) mit dem Programm „Energieeffzient Sanieren“ attraktive Förderdarlehen oder Investitionszuschüsse an.
Des Weiteren hat die Bayerische Staatsregierung das 10.000-Häuser-Programm aufgelegt um ebenfalls Eigentümer und Bauherren zu fördern, die in energieeffiziente Maßnahmen investieren möchten, .
Wir führen Sie mit unserer Fördermittelberatung professionell durch den Förderdschungel, prüfen für Sie die relevanten Programme, die regionale Gültigkeit und geben Ihnen die nötige Unterstützung bei der Antragsstellung.
Investitionsentscheidungen für eine energetische Anlagen- und Gebäudesanierung bzw. Modernisierung sind oft nur mit öffentlichen Fördermitteln realisierbar.
Der Bund, Länder, Städte und Energieversorgungsunternehmen bieten eine Vielzahl von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen für private, gewerbliche, freiberufliche und öffentliche Investoren an. Wir unterstützen interessierte Investoren bei allen relevanten Informationen über die aktuellen Förderprogramme.
Die Fülle der Förderprogramme macht das Prüfen und Beantragen sehr zeitaufwendig und bürokratisch. Hierbei ist das Einbeziehen von Zusatzinformationen wie Richtlinien, Konditionen, Checklisten, Merkblätter, Anmeldeformulare, Erläuterungen, Adressen Teil unserer Leistung bei der Fördermittelberatung.
10.000-Häuser-Programm (Bayern!)
Das Programm unterstützt einerseits private Bauherren und Gebäudeeigentümer, die in zukunftsfähige Gebäude investieren wollen und damit das Energiesystem der Zukunft umsetzen. Andererseits richtet es sich an diejenigen, die ihre alte, ineffiziente Heizungsanlage vorzeitig austauschen und damit sowohl ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten als auch Heizkosten einsparen wollen.
Programmteil „Energie-Systemhaus“
Maßnahme | Förderung |
Technik-Bonus | 1.000 – 9.000 € |
Energieeffizienz-Bonus | 3.000 – 9.000 € |
Vorraussetzung für die Förderung ist das Erreichen eines KfW-Effizienzhaus-Nivaus.
KfW-Programm 151/152 (Energieeffizient Sanieren – Kreditvariante)
- Förderdarlehen von bis zu 100.000 € pro Wohneinheit bei Komplettsanierung und 50.000 € pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen
- Sollzins pro Jahr ab 0,75 %
- Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus-Standard; je besser der energetische Standard, desto höher der Zuschuss
KfW-Programm 430 (Energieeffizient Sanieren – Zuschussvariante)
- Investitionszuschüsse bis zu 30.000 € je Wohnung (je nach KfW-Effizienzhaus-Standard)
KfW-Programm 153 (Energieeffizient Bauen- Kredit)
- Zinsgünstiger Kredit mit Sollzins ab 0,75 %
- Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus-Standard; je besser der energetische Standard, desto höher der Zuschuss
Weitere KfW-Förderungen
- 50% Zuschuss für eine Baubegleitung bei einer energieeffizienten Sanierung (KfW-Programm 431)
- Förderung von regenerativen Energien durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Wärmepumpen
- Biomasse
- Solaranlage
- Ergänzender Kredit bei Einsatz regenerativer Energien (KfW-Programm 167)
Möchten Sie Ihre Bestandsimmobilie komplett sanieren, erhalten Sie eine Förderung, wenn Ihr Haus nach der Sanierung mindestens auf dem Niveaus eines KfW-Effizienzhauses 115 ist. Nicht immer ist eine Komplettsanierung technisch machbar oder wirtschaftlich sinnvoll, daher werden auch Einzelmaßnahmen wie eine nachträgliche Dachdämmung, ein Fensteraustausch oder eine neue Heizung gefördert.
Einen Altbau aus der Zeit vor 1995 zum KfW-Effizienzhaus umzubauen, erfordert zumeist eine Komplettsanierung. Die KfW-Effizienzhaus-Förderung beginnt bei Gebäuden, die höchstens 115 % des Energiebedarfs eines baugleichen Neubaus ausweisen. Je besser der energetische Standard Ihres Hauses nach der Sanierung ist, desto mehr Förderung können Sie erwarten. Gefördert werden KfW-Effizienzhäuser 115, 100, 85, 70 und 55 mit zinsgünstigen Darlehen von 100.000 € je Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss. Alternativ gewährt die KfW Ihnen einen Investitionszuschuss bis zu 27,5 %, je nach erreichtem Effizienzhaus direkt auf Ihr Konto.
Einzelmaßnahmen sind energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen:
- Wärmedämmung von Wänden
- Wärmedämmung von Dachflächen und Außentüren
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizung
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen
Anschrift
Fa. Wald & Wiese
Stefan Grunwald-Wiese
Kaminkehrermeisterbetrieb
Truderinger Str. 271B
81825 München
Tel.: +49 (0)89 / 12 223 80 – 90
Fax: +49 (0)89 / 12 223 80 – 91
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