Emissionsmessungen (Abgasmessungen) nach BImSchV


Die Emissionsmessung bei einer Heizanlage dient dazu, die mit dem Abgas in die Erdatmosphäre emittierten Schadstoffe (zum Beispiel Kohlenstoffmonoxid CO) und die mit dem warmen Abgas verlorene Heizenergie zu ermitteln.

Die Emissionsmessung gehört zu jenen Arbeiten des Kaminkehrers, die gesetzlich geregelt durchgeführt werden müssen, was auch im Feuerstättenbescheid belegt ist.

Diese hat vor allem zwei Ziele: die Atmosphäre soll möglichst wenig durch Schadstoffe belastet werden; und Energie soll effizient genutzt werden. Vorgeschriebene Schadstoffmengen pro Abgasvolumen und Energieverluste (Abgasverluste, nicht höher als etwa 10 %) dürfen nicht überschritten werden.

Die Messtätigkeit ist in der BundesImmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) festgelegt, welche am 22. März 2010 in Kraft getreten ist. Damit sichert der Staat die Durchführung der notwendigen Messungen zum Schutz von schwerwiegenden Gefahren von Gemeinschaftsgütern wie Leben, Eigentum und Umwelt seiner Bürger. Dafür setzt der Staat die Kaminkehrer ein, die diesen hoheitlichen Aufgaben im Sinne des Staates nachkommen.

Durch die Regelungen der BImSchV wird eine neutrale und qualitativ hochwertige Prüfung des Emmissionsausstoßes der Feuerungsanlagen durch den Kaminkehrer gewährleistet.