Überprüfung von Dunstabzugsanlagen


Anlagen zur Abführung fetthaltiger Abluft stellen aufgrund der in ihr zur Ablagerung kommenden Fette und sonstige Substanzen eine Brandgefahr dar.
Darüber hinaus wird bei einer verschmutzten Dunstabzugsanlage die Funktion erheblich eingeschränkt.
Durch unsere Überprüfung wird sichergestellt dass Ihre Dunstabzugsanlage betriebs- und brandsicher ist.
Durch eine regelmäßige Überprüfung wird die Brandgefahr auf ein Minimum reduziert.

In Bayern besteht nach VVB (Verordnung zur Verhütung von Bränden) § 9 eine Überprüfungspflicht durch
einen Kaminkehrerbetrieb bei:

  • gewerblich genutzten Anlagen
  • gewerbeähnliche genutzte Anlagen z.B. Vereinsheimen, Imbissständen, Schulküchen, Kindertagesstätten etc.

Nicht überprüfungspflichtig sind:

  • ausschließlich privat genutzte Wohnungsküchen
  • Kaltküchen

Was wird überprüft?
Der gesamte Verlauf der Dunstabzusanlage auf  Fett- und Staubablagerungen. Desweiteren werden die brandschutztechnischen Gegebenheiten der Dunstabzugsanlage beurteilt.

Wie oft muss überprüft werden?
Nach VVB (Verordnung zur Verhütung von Bränden) § 9 – Dunstabzugsanlagen:
Dunstabzugsanlagen, die nicht oder nicht nur dem privaten Haushalt dienen, sind zweimal im Jahr auf ihre einwandfreie Gebrauchsfähigkeit zu überprüfen. Von der zweiten Überprüfung im Jahr kann abgesehen werden, wenn es sich um eine Dunstabzugsanlage in einem saisonalen Betrieb handelt.